Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsschluss online
Wir sind gemäß Art. 13 DSGVO bei der Verarbeitung von personenbezogenen verpflichtet, Sie als von der Datenverarbeitung betroffene Person über bestimmte Aspekte und Umstände der Datenverarbeitung zu informieren. Ferner dürfen Teile der beabsichtigten Datenverarbeitung nur mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden. Mit den nachfolgenden Ausführungen kommen wir daher unserer Informationspflicht nach, ebenso, wie Sie die Möglichkeit haben, Ihre Einwilligung zu der nachfolgend dargestellten Datenverarbeitung zu erklären.
I. Sprachlicher Hinweis Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
II. Geltungsbereiche Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sports Vision SN GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Armin Bär , Hamburger Allee, 140d, 19063, Schwerin, Mail: schwerin@gymedge.de(im nachfolgenden als Studio bezeichnet) und Verbrauchern (im Folgenden als Nutzer bezeichnet), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses über das Internetangebot des Studios geschlossen werden Verbraucher ist in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (gesetzliche Definition laut § 13 BGB).
III. Vertragspartne Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag des Nutzers mit folgender Gesellschaft zustande: Hier genaue Firmierung und Anschrift des Inhabers oder der Betreibergesellschaft: Sports Vision SN GmbH i.Gr., vertreten durch den Geschäftsführer Armin Bär, Hamburger Allee, 140d, 19063, Schwerin, Mail: schwerin@gymedge.de
IV. Leistungsort Das Studio bietet dem Nutzer im Rahmen des Internetangebotes unterschiedliche Vertragsangebote (Fitness-Laufzeitverträge, EGym-Gerätetraining, Solarium & Massageliegenangebote, Getränke-Abos) an, deren unterschiedliche Leistungsinhalte in Punkt V. dieser AGB beschrieben sind und allesamt ausschließlich in der Betriebsstätte des Studios an folgender Anschrift in Anspruch genommen werden können, oder dort abgeholt werden müssen Anschrift des Studios: Hamburger Allee 140d, 19063 Schwerin
V. Vertragsangebote und Leistungsbeschreibungen 1. Laufzeitverträge Das Studio bietet dem Nutzer den Abschluss von Laufzeitverträgen an, die zunächst für die vom Nutzer gewählte Dauer laufen und sich anschließend jeweils stillschweigend verlängern, soweit sie nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer der Vertragsparteien gekündigt werden. Die Laufzeiten, Vertragsverlängerungszeiten und Kündigungsfristen der Laufzeitverträge sind in Punkt V. 1. d. dieser AGB geregelt und werden auch im Laufe des Bestellvorgangs angezeigt. Laufzeitverträge umfassen dabei die nachfolgend aufgeführten Leistungen des Studios:
a. Startpaket Der Preis für das Startpaket ist einmalig zu zahlen und umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.
b. Chipkarte Der Preis für die Ausgabe der Chipkarte ist einmalig zu zahlen und umfasst bei Vertragsschluss eine Programmierung mit den personenbezogenen und trainingsbezogenen Kundendaten. Die Chipkarte wird dem Nutzer zur weiteren Nutzung übergeben. Auf der Chipkarte kann der Nutzer seinen Trainingsplan und Trainingsfortschritt beim Training speichern, sowie sie auch zum Verschließen der Schränke in der Umkleide nutzen.
c. Laufende Nutzungsmöglichkeiten Das laufende monatliche Nutzungsentgelt berechtigt den Nutzer zur Inanspruchnahme der nachfolgend beschriebenen Leistungen des Studios während der Öffnungszeiten: - Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte - Nutzungsmöglichkeit der Herzkreislaufgeräte - Nutzungsmöglichkeit des Freihantel- und Functionaltrainingsbereiches - Inanspruchnahme von Trainingsberatung auf den Trainingsflächen - Nutzung der Umkleide, der Duschen und sanitären Einrichtungen - Nutzung des Parkplatzes während der Anwesenheiten im Studio
Die aktuellen Öffnungszeiten des Studios, sind auf der Internetseite des Studios aktuell veröffentlicht. Aktuell belaufen sich die Öffnungszeiten des Studios auf zwischen 6:00 Uhr bis 0:00 Uhr.
d. Laufzeit / Verlängerungszeiten / Kündigungsfristen Die Laufzeitverträge laufen jeweils für die im Auswahlmenü vom Nutzer ausgewählte Vertragslaufzeit beginnend mit dem Vertragsabschlussdatum. Der Vertrag läuft ab diesem Vertragsbeginn zunächst für die gewählte Dauer entweder von Beginn an auf unbestimmte Zeit oder für eine Laufzeit von zunächst 12 oder 24 Monaten. Hat der Nutzer die Laufzeitvariante „Monatlich kündbar“ gewählt, so läuft der Vertrag von Beginn an auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Hat der Nutzer die Laufzeitvariante 12 oder 24 Monate gewählt verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der gewählten Grundvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ablauf der gewählten Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
e. Fälligkeiten der Entgelte Das einmalige Entgelt für das Startpakt und die Chipkarte ist am Tag des Abschlusses des Vertrages fällig. Die laufenden monatliche Gesamtentgelte werden jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den angegebenen Vertragsbeginn folgenden Monatsersten, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Monatserster. In diesen Fällen ist der erste Monatsbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig. Gerät der Nutzer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
2. EGym-Zirkel, Getränke-Abo, Solarium, Massageliegen
a. EGym-Zirkel Die Auswahl eGym berechtigt den Nutzer, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten eGym-Zirkels, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.
b. Getränke-Abo Das Getränke-Abo berechtigt den Nutzer zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke
c. Solarium Hat der Nutzer die Leistung Solarium gewählt, ist es berechtigt eine Sonnenbank bis zu 10 Minuten täglich zu nutzen.
d. Massageliegen Hat der Nutzer die Leistung Massageliege gewählt, ist es berechtigt diese bis zu 10 Minuten täglich zu nutzen.
e. Fälligkeiten der Entgelte Die Entgelte für die unter Ziffer 2. genannten Leistungen sind monatlich mit dem Gesamtentgelt in Ziff. V 2. zur Zahlung fällig.
VI. Kosten und Umsatzsteuer / Preisanpassungsmöglichkeit 1. Sämtliche Entgelte, die für die unterschiedlichen Angebote berechnet werden, werden während des Bestellprozesses angezeigt. Sämtliche Beträge beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.
2. Hat sich der vom Statischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basis 2015 = 100 Punkte) seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 5% nach oben oder unten verändert, so kann jeder Vertragspartner durch Erklärung in Textform eine angemessene Anpassung der geschuldeten Geldleistung (Beitrag) verlangen. Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte, der in S. 1 genannten Änderung des VPI betragen und darf nicht größer als dessen Änderung sein. Unabhängig davon darf die Beitragserhöhung nicht mehr als 8% des vereinbarten Beitrages oder dessen Anpassung betragen. Die Anpassung kann erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Vertragsschluss bzw. danach nach der letzten Anpassung erfolgten. Im Übrigen kann die Anpassung mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens nachfolgenden Monats verlangt werden. Diese Regelung ist wiederholt anwendbar, wenn die vorstehenden Voraussetzungen, ausgehend von dem Zeitpunkt der jeweils unmittelbar vorausgegangenen Beitragsanpassung, erfüllt sind.
VII. Zahlungsmethoden Sämtliche Entgelte können per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden.
VIII. Zustandekommen eines Vertrages 1. Mit dem vollständigen Durchlaufen der unter dem nachfolgenden beiden Punkten. beschriebenen Vertragsabschlussprozeduren nimmt der Nutzer die vom Studio gemachten Vertragsabschlussangebote an, sodass mit vollständigem Durchlaufen der jeweils beschriebenen Prozedur der Vertragsabschluss zu Stande kommt, wobei sich die Bestellprozesse für den Abschluss von Laufzeitverträgen und den sonstigen Vertragsangeboten wie in den nachfolgenden beiden Punkten beschrieben, unterscheiden.
2. Die Vertragsabschlussprozedur für Laufzeitverträge: a) Auf den Internetseiten des Studios gelangt der Nutzer über verschiedene Schaltflächen (z.B. „MITGLIED WERDEN“ oder „Angebot“) zu einer Übersichtsseite mit der Überschrift „Wähle Deinen Vertrag“, auf welcher grundlegenden Vertragsinhalte stichpunktartig angezeigt werden.
b) Durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt abschließen“ in den angezeigten Feldern beginnt die Vertragsabschlussprozedur für den ausgewählten Vertrag.
c) Auf der nachfolgenden Seite müssen sämtliche Datenfelder in den Feldern „Persönliche Daten“ und „Zahlungsinformationen“ mit den erforderlichen Daten ausgefüllt werden, wobei im Feld „Zahlungsinformationen“ ergänzend das Ankreuzfeld für die Zustimmung zum Lastschriftverfahren angekreuzt werden muss. Neben den persönlichen Daten muss der Nutzer auch ein Passwort für die spätere Nutzung eintragen und anlegen.
d) Durch Anklicken des Feldes „WEITER“ gelangt der Nutzer zum nächsten Bestellschritt.
e) Vor dem abschließenden Klick auf das Bestellfeld „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ muss der Nutzer noch die AGB, die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung lesen und zur Kenntnis nehmen und die Kenntnisnahme durch Anklicken der Kontrollfelder AGB, Datenschutz und Widerrufsbelehrung bestätigen, dass er alle benannten Erklärungen zur Kenntnis genommen hat.
f) Der Vertrag kommt mit dem Klick auf das Feld „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ zustande und der Nutzer erhält im Anschluss eine entsprechende Bestätigung per Mail vom Studio.
g) Der Nutzer kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der im verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang insgesamt abbrechen.
h) Nach Abschluss des Bestellvorgangs übersendet das Studio den Vertragstext unmittelbar als pdf-Datei. Das Studio speichert den Vertragstext, sodass dieser auch jederzeit ergänzend angefordert werden kann.
i) Der Nutzer kann vor dem verbindlichen Absenden seiner Bestellung durch Betätigen der im verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste jederzeit zur vorherigen Bestellseite zurück gelangen, um etwaige Eingabefehler zu korrigieren, oder durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang insgesamt abbrechen.
3. Die Vertragsabschlussprozedur für die sonstigen Vertragsangebote unter Ziff. V. 2 gestaltet sich wie folgt:
a) Nach Abschluss der Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit, sich in der MySports App unter „STUDIO“ die möglichen „Zusatzmodule“ anzuwählen.
b) Nach der Auwahl werden die zur Verfügung stehenden Leistungen augezeigt, durch das anklicken des Feldes „AUSWÄHLEN“ besteht die Möglichkeit Flatrates zu der Mitgliedschaft hinzuzubuchen.
IX. Ruhezeitmöglichkeit Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung des Nutzers aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten und die Zahlungsverpflichtung des Nutzers ruht während der Aussetzungszeit. Außerordentliche Kündigungsrechte des Nutzers bleiben hiervon unberührt. Für die Ruhezeit fällt eine Gebühr i.H.v. 10€ mtl. an. Der Antrag muss durch das Mitglied 10 Tage vor Monatsende in der MySports App inklusive eines Nachweises beantragt werden.
X. Mitgliederverwaltung / Streitschlichtungsverfahren Die Mitgliederverwaltung des Studios ist per E-Mail unter schwerin@gymedge.de zu erreichen. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Nutzer zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
XII. Gewährleistungsrechte Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
XIII. Zutrittsmedium / Unübertragbarkeit der Nutzungsrechte der Mitgliedschaft
1. Der Nutzer erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium in Form eines Transponders und eines QR-Codes, welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Nutzer den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich der Nutzer nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
2. Das Zutrittsmedium ist nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückzugeben.
3. Der Nutzer ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu orgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.
4. Bei Verlust des Zutrittsmediums wird eine Zahlung in Höhe von 20,00 € für die Ausgabe und Einrichtung eines neuen Zutrittsmediums fällig.
5. Die Nutzungsrechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit Zustimmung der Sports Vision SN GmbH in Textform übertragbar. Der Nutzer ist daher verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung, d.h. der Überlassung des Zutrittsmediums an einen nicht berechtigten Dritten, ist das Studio berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € geltend zu machen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Bei Dauerverstößen gilt die Vertragsstrafe an einem jeden Montag einer Woche als neu verwirkt. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche, die aus der Zuwiderhandlung resultieren, bleiben hiervon unberührt. Insbesondere stellt eine schuldhafte Zuwiderhandlung einen wichtigen Grund dar, der das Studio zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. Gleiches gilt auch bei Verstößen gegen die Hausordnung.
XIV. Personallose Zeiten
1. Eine Nutzung des Studios während der personallosen Öffnungszeiten ist uneingeschränkt erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erlaubt. Jugendliche unter 18 Jahren sind berechtigt zwischen 6 Uhr und 22 Uhr zu trainieren. Im Übrigen wird auf die besonderen Hinweise zum Trainieren während der personallosen Öffnungszeiten verwiesen.
2. Während der personallosen Öffnungszeiten findet weder eine Trainingsbetreuung noch eine Trainingsaufsicht statt. Das Studio ist während dieser Zeit nicht mit Personal besetzt. Dies bedeutet, dass währenddessen weder eine Einweisung in die Nutzung und Bedienung von Geräten erfolgen kann noch eine Aufsicht und Überwachung des Trainings durch das Studio erfolgt. Vor allem aber können deshalb etwaige Trainingsunfälle oder andere Notsituationen weder durch das Studio wahrgenommen werden noch Hilfeleistungen und entsprechende Maßnahmen erfolgen oder initiiert werden. Handlungsempfehlungen sowie Kontaktdaten von Hilfspersonen bei Unglücksfällen sind in dem Studio ausgehängt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Anlage auch im Rahmen der personallosen Nutzungszeiten nur vom Kunden höchstpersönlich genutzt werden darf. Personallose Öffnungszeiten sind: Montag– Freitag: 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr; 21:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Samstag, Sonntag und feiertags: 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr; 18:00 bis 24:00 Uhr.
3. Das Fitnessstudio verpflichtet sich die Trainingsfläche, den Eingangsbereich, die Notausgänge und den Kassenbereich durch Videokameras während der ausgewiesenen personallosen Zeiten, Ziff. XIV Abs.2 der AGB, zu überwachen. Die Videoüberwachung dient dem Zweck zum Schutz vor Einbruch, unbefugtem Zutritt, Diebstahl und Sachbeschädigung. Im Fall der Feststellung vorgenannter Delikte, der straf- wie auch zivilrechtlichen Verfolgung der Taten. Die Löschung der Daten erfolgt nach 48 Stunden. Bei einem Vorfall, also einem Einbruch, einem Hausfriedensbruch, einem Diebstahl oder einer Sachbeschädigung wird die relevante Aufzeichnung bis zum Abschluss eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens gespeichert. Der Nutzer wird im Rahmen der Datenschutzerklärung, sowie dem Aushang zur Videoüberwachungskamera über die Betroffenenrechte (insbesondere Art. 16 -18, 77 DSGVO) informiert.
XV. Persönliche Veränderungen
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind dem der Studio unverzüglich mitzuteilen.
XVI. Hausordnung / Weisungsberechtigung / Spinde
1. Das Studio stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen vom Nutzer nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
2. Im Übrigen gilt die ausgehängte Hausordnung. Die Hausordnung hängt in jedem Fitnessstudio aus. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
XVII. Vertragssprache
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
XVIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand des Studios für Klagen gegen das Studio ist der Gerichtsbezirk Schwerin.
XIX. Anwendbares Recht
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.